Italienische Treuhandgesellschaften, die der Steuersicherung dienen (Fiduciarie statiche), sollen von der Umsatzabgabe befreit werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 beschlossen und die entsprechende Botschaft verabschiedet. Stimmt das Parlament zu, werden Schweizer Banken, die italienische Vermögen verwalten, nicht länger durch mehrfach erhobene Umsatzabgaben benachteiligt. Die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der Banken im Kanton Tessin würde damit gestärkt.
Weitere Informationen und Links können der Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. Februar 2017 entnommen werden.