BR: Botschaft betr. Umsatzabgabe-Befreiung von italienischen Treuhandgesellschaften (Fiduciarie statiche)

Ital­ienis­che Treuhandge­sellschaften, die der Steuer­sicherung dienen (Fidu­cia­rie sta­tiche), sollen von der Umsatz­ab­gabe befre­it wer­den. Das hat der Bun­desrat an sein­er Sitzung vom 15. Feb­ru­ar 2017 beschlossen und die entsprechende Botschaft ver­ab­schiedet. Stimmt das Par­la­ment zu, wer­den Schweiz­er Banken, die ital­ienis­che Ver­mö­gen ver­wal­ten, nicht länger durch mehrfach erhobene Umsatz­ab­gaben benachteiligt. Die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit ins­beson­dere der Banken im Kan­ton Tessin würde damit gestärkt.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen und Links kön­nen der Medi­en­mit­teilung des Bun­desrates vom 15. Feb­ru­ar 2017 ent­nom­men werden.