Am 12. August hat der Bundesrat die Botschaft zum Protokoll betreffend Abänderung des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien aus dem Jahre 1976 (DBA‑I) an das Parlament überwiesen. Damit soll der aktuelle internationale Standard für die steuerliche Amtshilfe auf Anfrage neu auch zwischen Italien und der Schweiz gelten.
Gegenstand des Protokolls ist eine Bestimmung, welche den hier massgebenden Artikel 26 des OECD Musterabkommens vollständig widerspiegelt. Amtshilfegesuche können somit bereits für blosse Veranlagungszwecke gestellt werden, also ohne Nachweis eines Verdachts auf Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug. Sämtliche direkten Steuerarten sind erfasst. Auch Gruppenanfragen sollen möglich werden, sofern die betroffenen Personen auf irgendeine Weise identifizierbar sind, z.B. auch durch die Beschreibung von Verhaltensmustern.
Die prozeduralen Voraussetzungen für die Amtshilfe, insbesondere für die Erfüllung von Gruppenersuchen sind im Steueramtshilfegesetz (SR 672.5) und in der Steueramtshilfeverordnung (SR 672.51) geregelt. Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist nicht Gegenstand dieses Protokolls.
Voraussetzung für das Inkrafttreten der neuen Bestimmung ist der Austausch gegenseitiger Notifikationen, wonach die innerstaatlichen gesetzlichen Erfordernisse für die Umsetzung des Protokolls im jeweils eigenen Staat erfüllt sind. (Die Genehmigung des Protokolls durch das Parlament erfolgt mittels
Bundesbeschluss, welches dem fakultativen Referendum unterliegt.) Ab Austausch beider Notifikationen sind Amtshilfegesuche nach OECD-Standard zulässig und dürfen sich auf Tatsachen beziehen, welche ab dem 23. Februar 2015 geschaffen wurden.
Das Protokoll ist Teil der politischen Roadmap vom Februar 2015 zwischen Italien und der Schweiz, welche auch Fragen der Grenzgängerbesteuerung und des Marktzutritts schweizerischer Banken in Italien behandelt. Seit Unterzeichnung des Protokolls am 23. Februar 2015 dürfen in Italien Steuerpflichtige am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilnehmen (welches bereits am 30. September 2015 endet, sofern es nicht verlängert wird).