Im Bundesblatt vom 13. Dezember 2011 sind die folgenden Dokumente zur geplanten Änderung des DBA mit Russland veröffentlicht:
- Botschaft zur Genehmigung eines Protokolls
- Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls (Entwurf)
- Protokoll zur Änderung des DBA
Das Protokoll zur Änderung des DBA zwischen der Schweiz und Russland sieht die Aufnahme einer Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss internationalem Standard vor. Weiter wird für Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen, die Vertragsstaaten und ihre Zentralbanken der Nullsatz eingeführt. Die revidierte Zinsenregelung sieht die Einführung des generellen Nullsatzes vor. Schliesslich wird das Abkommen mit einer Regelung ergänzt, die für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Immobiliengesellschaften die Besteuerungskompetenz dem Liegenschaftsstaat zuweist.