Bundesblatt: Geplante Änderung des DBA mit Russland

Im Bun­des­blatt vom 13. Dezem­ber 2011 sind die fol­gen­den Doku­mente zur geplanten Änderung des DBA mit Rus­s­land veröffentlicht:

Das Pro­tokoll zur Änderung des DBA zwis­chen der Schweiz und Rus­s­land sieht die Auf­nahme ein­er Bes­tim­mung über den Infor­ma­tion­saus­tausch gemäss inter­na­tionalem Stan­dard vor. Weit­er wird für Div­i­den­den­zahlun­gen an Vor­sorgeein­rich­tun­gen, die Ver­tragsstaat­en und ihre Zen­tral­banken der Null­satz einge­führt. Die rev­i­dierte Zin­sen­regelung sieht die Ein­führung des generellen Null­satzes vor. Schliesslich wird das Abkom­men mit ein­er Regelung ergänzt, die für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Immo­bilienge­sellschaften die Besteuerungskom­pe­tenz dem Liegen­schaftsstaat zuweist.