Der Bundesrat hat heute die Botschaft über das Protokoll zur Änderung des DBA mit Argentinien gutgeheissen. Das Protokoll war am 7. August 2006 in Buenos Aires unterzeichnet worden. Das alte DBA von 1997 war vom argentinischen Parlament nicht gutgeheissen worden, so dass es (ab 2001) nur provisorisch angewandt worden war.
Die abkommensrechtliche Behandlung von Lizenzgebühren musste nun revidiert werden; andernfalls wäre das Inkrafttreten gefährdet gewesen, und eine Kündigung der provisorischen Anwendbarkeit des DBA von 1996 wäre möglich gewesen. Nach dem Protokolls können Lizenzgebühren in Argentinien neu mit einer Quellensteuer von 3 % (Benutzung oder Recht auf Benutzung von Nachrichten), 5 % (Urheberrechte), 10 % (insbesondere Patente, Marken und Leasing) sowie 15 % in den übrigen Fällen belegt werden; bisher galt ein Nullsteuersatz.