Die Schweiz und Portugal haben heute in Lissabon ein Protokoll zur Änderung des DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet.
Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard sowie einige Anpassungen des bestehenden Abkommens. Das revidierte DBA trägt zur weiteren positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei.
Die Schweiz und Portugal haben zudem unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 15 Prozent auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen. Wenn jedoch eine Gesellschaft während mindestens zwei Jahren eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit.
Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die Nationalbanken der beiden Staaten sowie an Vorsorgeeinrichtungen geschuldet. Auch für Zinsen und Lizenzgebühren werden die Lösungen aus dem Zinsbesteuerungsabkommen übernommen und im DBA mit Portugal verankert. Das heisst, dass ab dem 1. Juli 2013 die Zinsen und Lizenzgebühren, die unter verbundenen Unternehmen (Beteiligung von 25 Prozent während mindestens 2 Jahren) bezahlt werden, nicht mehr quellensteuerpflichtig sind.
Bevor die Revision in Kraft treten kann, muss sie noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.