SIF: Schweiz und Portugal unterzeichnen revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Por­tu­gal haben heute in Liss­abon ein Pro­tokoll zur Änderung des DBA auf dem Gebi­et der Steuern vom Einkom­men und Ver­mö­gen unterzeichnet.

Es enthält Bes­tim­mungen über den Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen gemäss dem heute gel­tenden inter­na­tionalen Stan­dard sowie einige Anpas­sun­gen des beste­hen­den Abkom­mens. Das rev­i­dierte DBA trägt zur weit­eren pos­i­tiv­en Entwick­lun­gen der bilat­eralen Wirtschafts­beziehun­gen bei.

Die Schweiz und Por­tu­gal haben zudem unter anderem vere­in­bart, dass bei­de Staat­en eine Quel­len­s­teuer von höch­stens 15 Prozent auf dem Brut­to­be­trag der Div­i­den­den erheben dür­fen. Wenn jedoch eine Gesellschaft während min­destens zwei Jahren eine Beteili­gung von min­destens 25 Prozent am Kap­i­tal der Div­i­den­den zahlen­den Gesellschaft hält, sind die Div­i­den­den von der Quel­len­s­teuer befreit.

Keine Quel­len­s­teuern sind ausser­dem auf Div­i­den­den an die Nation­al­banken der bei­den Staat­en sowie an Vor­sorgeein­rich­tun­gen geschuldet. Auch für Zin­sen und Lizen­zge­bühren wer­den die Lösun­gen aus dem Zins­besteuerungsabkom­men über­nom­men und im DBA mit Por­tu­gal ver­ankert. Das heisst, dass ab dem 1. Juli 2013 die Zin­sen und Lizen­zge­bühren, die unter ver­bun­de­nen Unternehmen (Beteili­gung von 25 Prozent während min­destens 2 Jahren) bezahlt wer­den, nicht mehr quel­len­s­teuerpflichtig sind.

Bevor die Revi­sion in Kraft treten kann, muss sie noch von den Par­la­menten bei­der Län­der genehmigt werden.