Die Schweiz und Australien haben ein neues DBA unterzeichnet (Zustimmung der Gesetzgeber noch ausstehend).
Es ersetzt das seit 1981 gültige Abkommen und enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard:
- OECD-Amtshilfeklausel;
- Quellensteuer von höchstens 5% auf Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen (bisher 15%);
- innerhalb eines börsenkotierten Konzerns sind Dividenden unter gewissen Voraussetzungen vollständig von der Quellensteuer entlastet;
- keine Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen an Vorsorgeeinrichtungen sowie auf Zinsen an Finanzinstitute;
- Lizenzgebühren unterliegen neu einem Quellensteuersatz von 5%;
- Entschädigungen für Leasing gelten nicht mehr als Lizenzgebühren;
- Schiedsklausel.
Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden. In der Schweiz unterliegt es dem fakultativen Referendum.