Bundesrat: Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Irland

Der Bun­desrat hat die Botschaft zur Genehmi­gung des Pro­tokolls zur Änderung des DBA mit Irland verabschiedet.

Neb­st ein­er OECD-Amt­shil­feklausel haben die Schweiz und Irland unter anderem vere­in­bart, dass bei­de Staat­en eine Quel­len­s­teuer von höch­stens 15 Prozent auf dem Brut­to­be­trag der Div­i­den­den erheben dür­fen. Wenn jedoch eine Gesellschaft eine Beteili­gung von min­destens 10 Prozent am Kap­i­tal der Div­i­den­den zahlen­den Gesellschaft hält, sind die Div­i­den­den von der Quel­len­s­teuer befreit. 

Keine Quel­len­s­teuern sind ausser­dem auf Div­i­den­den an die Nation­al­banken der bei­den Staat­en sowie an Vor­sorgeein­rich­tun­gen geschuldet.

Das DBA mit Irland muss von den Par­la­menten bei­der Staat­en genehmigt wer­den, bevor es in Kraft treten kann.