Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung des Protokolls zur Änderung des DBA mit Irland verabschiedet.
Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Irland unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 15 Prozent auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen. Wenn jedoch eine Gesellschaft eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit.
Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die Nationalbanken der beiden Staaten sowie an Vorsorgeeinrichtungen geschuldet.
Das DBA mit Irland muss von den Parlamenten beider Staaten genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann.