DBA mit Argentinien: Protokoll vom August 2006

Vgl. auch den früheren Post.

Das 1997 unterze­ich­nete DBA Schweiz/Argentinien ist nicht in Kraft getreten, weil es durch das argen­tinis­che Par­la­ment nicht genehmigt wurde; es wurde aber seit Novem­ber 2000 pro­vi­sorisch angewen­det. Auf Ver­lan­gen der argen­tinis­chen Behörde musste eine Abkom­men­sre­vi­sion vorgenom­men wer­den, um das Inkraft­treten zu ermöglichen. Diese Revi­sion erfol­gt durch ein Pro­tokoll vom 7. August 2006. Heute wurde die Botschaft vom 14. Novem­ber 2007 zum Pro­tokoll im BBl veröffentlicht.

  • Pro­tokoll
  • Botschaft zum Protokoll
  • Entwurf des Bun­des­beschlusses zur Genehmi­gung des Protokolls