Das 1997 unterzeichnete DBA Schweiz/Argentinien ist nicht in Kraft getreten, weil es durch das argentinische Parlament nicht genehmigt wurde; es wurde aber seit November 2000 provisorisch angewendet. Auf Verlangen der argentinischen Behörde musste eine Abkommensrevision vorgenommen werden, um das Inkrafttreten zu ermöglichen. Diese Revision erfolgt durch ein Protokoll vom 7. August 2006. Heute wurde die Botschaft vom 14. November 2007 zum Protokoll im BBl veröffentlicht.