Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, den Handlungsbedarf bezüglich sog. innovativer Finanztechnologien (“Fintech”) zu prüfen.
Unter dem Schlagwort Fintech werden unterschiedliche Dienstleistungen zusammengefasst, wie: Crowdfunding, Zahlungsverkehr, Blockchain-Technologien, virtuelle Währungen, Vergleichs- und Informationsportale sowie Anlageberatung und Vermögensverwaltung.
Diverse dieser Modelle beruhen darauf, dass gewerbsmässig fremde Gelder entgegengenommen werden, womit sie grundsätzlich unter das Bankengesetz fallen und eine FINMA-Bewilligung benötigen.
Das EFD wurde nun beauftragt, mögliche Konzepte zu prüfen, um die Fintech-Dienstleistungen nach Massgabe ihres Risikopotentials entweder ganz von der Bankengesetzgebung auszunehmen oder aber die Anforderungen an die Bewilligung entsprechend anzupassen.
Die Ergebnisse sollen bis Herbst 2016 vorliegen.
Für weitere Informationen siehe Medienmitteilung EFD.
Für Aktualitäten im Bereich Fintech siehe z.B. http://fintechnews.ch/