Bundesrat: Konzept für innovative Finanztechnologien (Fintech)

Der Bun­desrat hat das EFD beauf­tragt, den Hand­lungs­be­darf bezüglich sog. inno­v­a­tiv­er Finanztech­nolo­gien (“Fin­tech”) zu prüfen.

Unter dem Schlag­wort Fin­tech wer­den unter­schiedliche Dien­stleis­tun­gen zusam­menge­fasst, wie: Crowd­fund­ing, Zahlungsverkehr, Blockchain-Tech­nolo­gien, virtuelle Währun­gen, Ver­gle­ichs- und Infor­ma­tion­sportale sowie Anlage­ber­atung und Vermögensverwaltung.

Diverse dieser Mod­elle beruhen darauf, dass gewerb­smäs­sig fremde Gelder ent­ge­gengenom­men wer­den, wom­it sie grund­sät­zlich unter das Bankenge­setz fall­en und eine FIN­MA-Bewil­li­gung benötigen.

Das EFD wurde nun beauf­tragt, mögliche Konzepte zu prüfen, um die Fin­tech-Dien­stleis­tun­gen nach Mass­gabe ihres Risikopo­ten­tials entwed­er ganz von der Bankenge­set­zge­bung auszunehmen oder aber die Anforderun­gen an die Bewil­li­gung entsprechend anzupassen.

Die Ergeb­nisse sollen bis Herb­st 2016 vorliegen.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Medi­en­mit­teilung EFD.

Für Aktu­al­itäten im Bere­ich Fin­tech siehe z.B. http://fintechnews.ch/