Der Bundesrat hat das EFD am 2. Februar 2011 beauftragt, eine Botschaft zur Totalrevision des VVG auszuarbeiten (Medienmitteilung). Das neue VVG soll u.a. folgende Regelungen enthalten:
- zweiwöchiges Widerrufsrecht
- dreijährige ordentliche Kündigungsfrist
- Informationspflichten vor Vertragsabschluss werden erweitert, aber weiterhin abschliessend geregelt
- längere Verjährungsfrist
- Transparenzvorschriften über die Entschädigung bei den Versicherungsmaklern
Vgl. dazu die Vernehmlassungsvorlage und den Vernehmlassungsbericht.