Botschaft zum Steuerstrafrecht in Auftrag gegeben

Der Bun­desrat hat das Ergeb­nis der Vernehmas­sung zum Bun­des­ge­setz über eine Vere­in­heitlichung des Steuer­strafrechts zur Ken­nt­nis genom­men. Aus der Medienmitteilung:

Die Aufhe­bung der dop­pel­ten Bestra­fung, ein­heitliche Ver­fahrens­bes­tim­mungen und erweit­erte Unter­suchungsmit­tel in Steuer­strafver­fahren: Damit will der Bun­desrat beste­hende Schwächen des Steuer­strafrechts beheben. Er hat heute den Ergeb­nis­bericht zur Vernehm­las­sungsvor­lage zur Ken­nt­nis genom­men und das Eid­genös­sis­che Finanzde­parte­ment beauf­tragt, bis Ende 2015 eine Botschaft vorzule­gen. Das Vernehm­las­sungsergeb­nis bestätigt einen Hand­lungs­be­darf zur Besei­t­i­gung von Schwächen des gel­tenden Rechts. Den Vor­be­hal­ten bezüglich des Zugangs zu Dat­en bei Banken in Steuer­strafver­fahren und bezüglich der Revi­sion des Mehrw­ert­s­teuerge­set­zes trägt der Bun­desrat Rechnung.