Der Bundesrat hat das Ergebnis der Vernehmassung zum Bundesgesetz über eine Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts zur Kenntnis genommen. Aus der Medienmitteilung:
Die Aufhebung der doppelten Bestrafung, einheitliche Verfahrensbestimmungen und erweiterte Untersuchungsmittel in Steuerstrafverfahren: Damit will der Bundesrat bestehende Schwächen des Steuerstrafrechts beheben. Er hat heute den Ergebnisbericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bis Ende 2015 eine Botschaft vorzulegen. Das Vernehmlassungsergebnis bestätigt einen Handlungsbedarf zur Beseitigung von Schwächen des geltenden Rechts. Den Vorbehalten bezüglich des Zugangs zu Daten bei Banken in Steuerstrafverfahren und bezüglich der Revision des Mehrwertsteuergesetzes trägt der Bundesrat Rechnung.