In seiner Sitzung vom 4. November 2015 hat der Bundesrat (BR) beschlossen, die laufende Revision des Steuerstrafrechts bis auf weiteres zu sistieren. Damit bleibt auch das Bankkundengeheimnis in seiner traditionellen Form im rein innerschweizerischen Zusammenhang bis auf weiteres unangetastet.
Die Revision hatte primär bezweckt, die unterschiedlichen Bestimmungen zum Steuerstrafverfahren in den diversen Steuergesetzen untereinander sowie im Verhältnis zum Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR; SR 313.0) besser zu harmonisieren. Damit hätte inskünftig eine rechtsgleiche, effiziente und effektive Aufklärung von Steuerstraftaten sichergestellt und gleichzeitig eine Überbestrafung vermieden werden sollen (s. Ergebnisbericht vom Mai 2014 zur Vernehmlassung).
Mit dieser Revision wären aber auch die Untersuchungsmittel der Steuerbehörden deutlich ausgeweitet worden, mitsamt Erleichterungen beim Zugang zu Bankkundendaten. Dieser Aspekt der Vernehmlassungsvorlage hatte Kritik (s. swissblawg vom 11. Juli 2014) und letztlich auch die Volksinitiative “Ja zum Schutz der Privatspäre” ausgelöst (auch: “Matter-Initiative”; bezweckt bekanntlich, die Auskunftspflicht Dritter gegenüber Steuerbehörden einzuschränken und das inländische Bankgeheimnis in der Verfassung festzuschreiben).
Vor diesem Hintergrund und weil unterdessen auch die Totalrevision des VStrR (Motion Caroni) ansteht, sistiert der BR nun die umfassende Revision des Steuerstrafrechts.
Im vergangenen August erst hatte der BR die “Matter-Initiative” zur Ablehnung empfohlen (s. auch swissblawg vom 4. Sept. 2015).
Reformprojekt Verrechnungssteuer wieder aufgenommen
In Bezug auf die momentan ebenfalls blockierte Reform des Verrechnungssteuergesetzes (VStG; s. swissblawg vom 25. Juni 2015) hat der BR nun beschlossen, eine Expertengruppe einzusetzen, damit er nach erfolgter Volksabstimmung zur “Matter-Initiative” möglichst rasch über das weitere Vorgehen betreffend VStG-Reform entscheiden kann.