Gemäss amtlicher Mitteilung will der Bundesrat will Schwächen im Steuerstrafrecht beseitigen.
Das geltende Recht weist verschiedene Schwächen auf, insbesondere weil für die einzelnen Steuerarten stark unterschiedliche Regelungen, Untersuchungsmittel und Kompetenzen bestehen.
Die Verfahren sollen für die verschiedenen Steuerarten vereinheitlicht werden, namentlich hinsichtlich Rechtsmittel, Untersuchungsmittel und Zugriff auf Informationen bei Banken, im Rahmen von Strafverfahren (im Veranlagungsverfahren soll das Bankgeheimnis aber weiterhin gegenüber den Steuerbehörden bestehen).
Der Bundesrat hat dazu eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die bis zum 30. September 2013 dauert.
Auf der Website des EFD wird die entsprechende Dokumentation (einschliesslich Vernehmlassungsunterlagen) zugänglich gemacht.