Bundesrat: Schwächen im Steuerstrafrecht sollen beseitigt werden

Gemäss amtlich­er Mit­teilung will der Bun­desrat will Schwächen im Steuer­strafrecht beseitigen.

Das gel­tende Recht weist ver­schiedene Schwächen auf, ins­beson­dere weil für die einzel­nen Steuer­arten stark unter­schiedliche Regelun­gen, Unter­suchungsmit­tel und Kom­pe­ten­zen bestehen.

Die Ver­fahren sollen für die ver­schiede­nen Steuer­arten vere­in­heitlicht wer­den, namentlich hin­sichtlich Rechtsmit­tel, Unter­suchungsmit­tel und Zugriff auf Infor­ma­tio­nen bei Banken, im Rah­men von Strafver­fahren (im Ver­an­la­gungsver­fahren soll das Bankge­heim­nis aber weit­er­hin gegenüber den Steuer­be­hör­den bestehen). 

Der Bun­desrat hat dazu eine Vor­lage in die Vernehm­las­sung geschickt, die bis zum 30. Sep­tem­ber 2013 dauert.

Auf der Web­site des EFD wird die entsprechende Doku­men­ta­tion (ein­schliesslich Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen) zugänglich gemacht.