Bundesrat will einheitliches Steuerstrafrecht

Gemäss amtlich­er Mit­teilung will der Bun­desrat durch eine Vere­in­heitlichung der Ver­fahren und der Straftatbestände im
Steuer­strafrecht
die Rechtssicher­heit stärken.

Ein
Sachver­halt soll für sämtliche davon betrof­fe­nen Steuern strafrechtlich gleich
ver­fol­gt und beurteilt wer­den. Im gel­tenden Recht wer­den die Straf­bes­tim­mungen und die Ver­fahren jedoch
je nach Steuer­art unter­schiedlich fest­gelegt. Wenn ein Sachverhalt
mehrere Steuer­arten bet­rifft, löst er mehrere Ver­fahren aus und kann
unter­schiedlich beurteilt werden. 

In Hin­terziehungsver­fahren sollen zudem auch die
kan­tonalen Steuer­be­hör­den Zugang zu Bank­dat­en erhal­ten.

Der Bun­desrat hat an
sein­er heuti­gen Sitzung das Eid­genös­sis­che Finanzde­parte­ment (EFD) beauftragt,
gemein­sam mit den Kan­to­nen eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage
auszuarbeiten.