Gemäss amtlicher Mitteilung will der Bundesrat durch eine Vereinheitlichung der Verfahren und der Straftatbestände im
Steuerstrafrecht die Rechtssicherheit stärken.
Ein
Sachverhalt soll für sämtliche davon betroffenen Steuern strafrechtlich gleich
verfolgt und beurteilt werden. Im geltenden Recht werden die Strafbestimmungen und die Verfahren jedoch
je nach Steuerart unterschiedlich festgelegt. Wenn ein Sachverhalt
mehrere Steuerarten betrifft, löst er mehrere Verfahren aus und kann
unterschiedlich beurteilt werden.
In Hinterziehungsverfahren sollen zudem auch die
kantonalen Steuerbehörden Zugang zu Bankdaten erhalten.
Der Bundesrat hat an
seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt,
gemeinsam mit den Kantonen eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage
auszuarbeiten.