Bundesrat gibt Vernehmlassungsvorlage für den Übergang zu einem Lenkungssystem im Klima- und Energiebereich in Auftrag

In ein­er Medi­en­mit­teilung vom 21. Mai 2014 schreibt das Eid­genös­sis­che Finanzde­parte­ment (EFD), dass der Bun­desrat eine Vernehm­las­sungsvor­lage für den Über­gang zu einem Lenkungssys­tem im Kli­ma- und Energiebere­ich in Auf­trag gegeben habe.

Bere­its im April 2014 veröf­fentlichte das EFD den Ergeb­nis­bericht zur Kon­sul­ta­tion zu Vari­anten eines Kli­ma- und Energie­lenkungssys­tems. Gegen­stand der Kon­sul­ta­tion — ein­er Art Vorvernehm­las­sung — war die Konkretisierung möglich­er Vari­anten eines Energie­lenkungssys­tems, welch­es das heute gel­tende Förder­sys­tem ablösen soll.

Zur Erar­beitung der Vernehm­las­sungsvor­lage hat der Bun­desrat fol­gende Eck­punk­te festgelegt:

  • Im Klimabere­ich soll die heutige CO2-Abgabe weit­erge­führt werden.
  • Im Energiebere­ich soll eine Abgabe auf Strom zur Erre­ichung der Ver­brauch­sziele gemäss dem Energiege­setz einge­führt werden.
  • Für energie- und treib­haus­gas­in­ten­sive Unternehmen wer­den Abfederungs­mass­nah­men vorgesehen.
  • Die Erträge aus der CO2-Abgabe sollen voll­ständig an die Unternehmen und die Bevölkerung rück­verteilt werden.

Der Über­gang vom Förder- zum Lenkungssys­tem soll bis zum Jahr 2021 vol­l­zo­gen sein.