In einer Medienmitteilung vom 21. Mai 2014 schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), dass der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage für den Übergang zu einem Lenkungssystem im Klima- und Energiebereich in Auftrag gegeben habe.
Bereits im April 2014 veröffentlichte das EFD den Ergebnisbericht zur Konsultation zu Varianten eines Klima- und Energielenkungssystems. Gegenstand der Konsultation — einer Art Vorvernehmlassung — war die Konkretisierung möglicher Varianten eines Energielenkungssystems, welches das heute geltende Fördersystem ablösen soll.
Zur Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage hat der Bundesrat folgende Eckpunkte festgelegt:
- Im Klimabereich soll die heutige CO2-Abgabe weitergeführt werden.
- Im Energiebereich soll eine Abgabe auf Strom zur Erreichung der Verbrauchsziele gemäss dem Energiegesetz eingeführt werden.
- Für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen werden Abfederungsmassnahmen vorgesehen.
- Die Erträge aus der CO2-Abgabe sollen vollständig an die Unternehmen und die Bevölkerung rückverteilt werden.
Der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem soll bis zum Jahr 2021 vollzogen sein.