BR: Botschaften zur Totalrevision des CO2-Gesetzes und zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandlessysteme verabschiedet

An sein­er Sitzung vom 1. Dezem­ber 2017 hat der Bun­desrat die Botschaft zur Total­re­vi­sion des CO2-Geset­zes und die Botschaft zur Genehmi­gung des Abkom­mens zwis­chen der Schweiz und der EU über die Verknüp­fung der Emis­sion­shan­delssys­teme (EHS) ver­ab­schiedet (vgl. Medi­en­mit­teilung vom 1. Dezem­ber 2017).

Total­re­vi­sion des CO2-Gesetzes

Die Treib­haus­gase­mis­sio­nen in der Schweiz sollen bis 2030 um min­destens 30% gegenüber 1990 reduziert wer­den. Der Bun­desrat will das Ziel durch Mass­nah­men in den Sek­toren Verkehr (Erhöhung des Anteils an erneuer­baren Treib­stof­fen), Gebäude (Weit­er­führung der CO2-Abgabe auf Brennstof­fen), Indus­trie (Ein­bezug der Flug­in­dus­trie und fos­sil-ther­mis­ch­er Kraftwerke in das Emis­sion­shan­delssys­tem) und Land­wirtschaft (Mass­nah­men in der Land­wirtschafts­ge­set­zge­bung) erreichen.

Abkom­men zwis­chen der Schweiz und der EU über die Verknüp­fung der Emissionshandelssysteme

Das Abkom­men wurde am 23. Novem­ber 2017 unterze­ich­net und muss nun von den jew­eili­gen Par­la­menten rat­i­fiziert wer­den. Durch die Verknüp­fung der bei­den Emis­sion­shan­delssys­teme erhal­ten Schweiz­er Unternehmen Zugang zu einem grösseren Zer­ti­fikatemarkt und kom­men gemäss Bun­desrat in den Genuss der­sel­ben Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen wie Unternehmen aus der EU.