An seiner Sitzung vom 10. März 2017 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der Lex Koller (BewG; SR 211.412.41) eröffnet (Medienmitteilung). 32 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes will der Bundesrat den Erlass modernisieren. Insbesondere soll der Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören, bewilligungspflichtig werden. Ferner will der Bundesrat strittige Praxisfragen klären, beispielsweise bei der Umnutzung von Gewerbe-Immobilien.
Weitere Informationen können dem Erläuternden Bericht mit Vorentwurf entnommen werden.