Der Bundesrat hat das neue Verfahren zur Meldung und Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringenden aus der EU/EFTA auf den 1. September 2013 in Kraft gesetzt. Das neue Verfahren ermöglicht eine raschere und effizientere Kontrolle der Berufsqualifikationen von EU-/EFTA-Bürgerinnen und ‑Bürgern, die während höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr in der Schweiz einer selbstständigen Dienstleistungstätigkeit nachgehen. Schweizern kommt das beschleunigte Verfahren zur Nachprüfung der Qualifikationen ebenfalls zugute: Die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit auf dem EU/EFTA-Markt wird ab dem gleichen Zeitpunkt auch für sie vereinfacht.