Bundesrat: Neues Melde- und Prüfverfahren für Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringenden aus der EU/EFTA

Der Bun­desrat hat das neue Ver­fahren zur Mel­dung und Nach­prü­fung der Beruf­squal­i­fika­tio­nen von Dien­stleis­tungser­brin­gen­den aus der EU/EFTA auf den 1. Sep­tem­ber 2013 in Kraft geset­zt. Das neue Ver­fahren ermöglicht eine raschere und effizien­tere Kon­trolle der Beruf­squal­i­fika­tio­nen von EU-/EF­TA-Bürg­erin­nen und ‑Bürg­ern, die während höch­stens 90 Tagen pro Kalen­der­jahr in der Schweiz ein­er selb­st­ständi­gen Dien­stleis­tungstätigkeit nachge­hen. Schweiz­ern kommt das beschle­u­nigte Ver­fahren zur Nach­prü­fung der Qual­i­fika­tio­nen eben­falls zugute: Die Ausübung ein­er Dien­stleis­tungstätigkeit auf dem EU/EF­TA-Markt wird ab dem gle­ichen Zeit­punkt auch für sie vereinfacht.