Die internationale Handelskammer (ICC) hat ihre Schiedsgerichtsordnung überarbeitet. Die überarbeitete ICC Schiedsgerichtsordnung tritt am 1. März 2017 in Kraft.
Die bedeutendste Neuerung betrifft die Einführung eines beschleunigten Verfahrens, das automatisch Anwendung findet auf Streitigkeiten, deren Streitwert USD 2 Millionen nicht übersteigt. Die Regeln betreffend das beschleunigte Verfahren finden grundsätzlich keine Anwendung auf Schiedsvereinbarungen, die vor dem 1. März 2017 geschlossen worden sind. Die Parteien können die Anwendung der Regeln für das beschleunigte Verfahren jedoch vereinbaren (opt-in) oder ausschliessen (opt-out). Bei einem beschleunigten Verfahren kann der Internationale Schiedsgerichtshof der ICC einen Einzelschiedsrichter ernennen, selbst wenn die Schiedsvereinbarung eine andere Abrede enthält.
Weitere Neuerungen betreffen insbesondere (i) die Verkürzung der Frist zur Erstellung des Schiedsauftrags (wobei im beschleunigten Verfahren kein Schiedsauftrag erstellt wird) sowie (ii) die Begründung der Entscheidungen des Internationalen Schiedsgerichtshofs der ICC auf Antrag einer Partei.