Das VVG befindet sich seit längerer Zeit in Revision; wir haben berichtet:
- Botschaft zur Totalrevision des VVG verabschiedet
- Vernehmlassungsbericht zur Revision VVG
- Auftrag für die Botschaft zur Revision des VVG
Jetzt liegen der Entwurf in seiner definitiven Fassung und die Botschaft zum totalrevidierten VVG vor.
Aus der Botschaft:
[…] Formal erhält das VVG einen zeitgemässen, übersichtlichen und den gewandelten Marktbedürfnissen angepassten Aufbau. Bei den inhaltlichen Anpassungen sollen zwischen den Vertragsparteien gleich lange Spiesse geschaffen werden, was schwergewichtig, aber keineswegs ausschliesslich einhergeht mit einer Verbesserung der Stellung der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers und der weiteren aus dem Versicherungsvertrag berechtigten Personen. Neuerungen sind nicht nur zum Ausgleich von Informationsgefällen beispielsweise durch Erweiterung der vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten vorgesehen; Rechnung getragen werden soll auch dem Wunsch nach sachgerechter und ausgewogener Regelung der vorvertraglichen Verhältnisse und der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, namentlich durch Einführung eines Widerrufsrechts sowie der Möglichkeit zum Abschluss von Rückwärtsversicherungsverträgen. Eine wesentliche Verbesserung enthält die Vorlage zudem mit Blick auf die Verzugs- (insb. Prämienzahlungsverzug) und Verjährungsbestimmungen.
Ausserdem wird, etwa durch Vorschriften zu den Prämienanpassungsklauseln, das Bedürfnis nach angemessener Normierung von Vertragsänderungen berücksichtigt. Vorgeschlagen werden weiter die Beschränkung des Ersatzes von Schadenabwendungs- und Minderungskosten auf die Versicherungssumme sowie sachgerechte Bestimmungen zur Über- und Unterversicherung oder zur ungenügenden Versicherungsdeckung im Fall mehrerer Geschädigter. Die Einführung von Kündigungsrechten sowie die Statuierung von Bestimmungen zur Nachhaftung und zur Haftung für hängige Versicherungsfälle regeln die sich im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung stellenden Fragen.