Vernehmlassungsbericht zur Revision VVG

Der Bun­desrat hat heute den Vernehm­las­sungs­bericht zur Revi­sion des VVG (der Entwurf und weit­ere Doku­mente sind hier zu find­en) veröf­fentlicht. Er hat beschlossen, einige Punk­te der Revi­sion ver­tieft abzuklären.

Aus der Medienmitteilung:

Die über­wiegende Mehrheit der Vernehm­las­sung­steil­nehmer hat die Revi­sion grund­sät­zlich pos­i­tiv aufgenom­men. Zu einzel­nen Bere­ichen wur­den aber zum Teil gewichtige Vor­be­halte ange­bracht, so etwa zum neu vorge­se­henen Wider­ruf­s­recht nach Ver­tragss­chluss, zu den Infor­ma­tions- und Anzeigepflicht­en oder etwa zum direk­ten Forderungsrecht in der Haftpflichtver­sicherung. In zahlre­ichen Eingaben wird kri­tisiert, der Entwurf schränke die Ver­trags­frei­heit zu stark ein. Der grösste Wider­stand erwuchs den Regelun­gen zur Ver­sicherungsver­mit­tlung, welche vielfach als zu weit­ge­hend beze­ich­net wur­den. Eini­gen Teil­nehmern ging der Entwurf aber auch zu wenig weit. […]”