Der Bundesrat hat heute den Vernehmlassungsbericht zur Revision des VVG (der Entwurf und weitere Dokumente sind hier zu finden) veröffentlicht. Er hat beschlossen, einige Punkte der Revision vertieft abzuklären.
Aus der Medienmitteilung:
“Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat die Revision grundsätzlich positiv aufgenommen. Zu einzelnen Bereichen wurden aber zum Teil gewichtige Vorbehalte angebracht, so etwa zum neu vorgesehenen Widerrufsrecht nach Vertragsschluss, zu den Informations- und Anzeigepflichten oder etwa zum direkten Forderungsrecht in der Haftpflichtversicherung. In zahlreichen Eingaben wird kritisiert, der Entwurf schränke die Vertragsfreiheit zu stark ein. Der grösste Widerstand erwuchs den Regelungen zur Versicherungsvermittlung, welche vielfach als zu weitgehend bezeichnet wurden. Einigen Teilnehmern ging der Entwurf aber auch zu wenig weit. […]”