Die FINMA hat heute die Anhörung zum Entwurf einer vereinheitlichten “Geldwäschereiverordnung–FINMA” eröffnet.
Die drei derzeit geltenden Geldwäschereiverordnungen der FINMA, die von den jeweiligen Vorgängerbehörden ausgearbeitet wurden, werden nach diesem Entwurf zusammengeführt. Die Verordnung richtet sich an alle Finanzintermediäre, die dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind.
Eingaben zum Entwurf der Geldwäschereiverordnung und zum Begleitbericht sind bis am 12. Juli 2010 möglich.