Wie die FINMA heute mitteilt (Medienmitteilung), vereinheitlicht sie die drei bisherigen Geldwäschereiverordnungen (GwV-FINMA 1, GwV-FINMA 2, GwV-FINMA 3).
Die neue, gesamthafte Verordnung tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Sie richtet sich an alle Finanzintermediäre, die dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind und legt fest, wie die Finanzintermediäre die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umsetzen müssen.
Die neue GwV-FINMA ist hier als Vorabdruck verfügbar.