Neue, gesamthafte GwV-FINMA per 1. Januar 2011 in Kraft

Wie die FINMA heute mit­teilt (Medi­en­mit­teilung), vere­in­heitlicht sie die drei bish­eri­gen Geld­wäschereiverord­nun­gen (GwV-FIN­MA 1, GwV-FIN­MA 2, GwV-FIN­MA 3).

Die neue, gesamthafte Verord­nung tritt per 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft. Sie richtet sich an alle Finanz­in­ter­mediäre, die dem Geld­wäschereige­setz unter­stellt sind und legt fest, wie die Finanz­in­ter­mediäre die Bes­tim­mungen zur Ver­hin­derung von Geld­wäscherei und Ter­ror­is­mus­fi­nanzierung umset­zen müssen.

Die neue GwV-FIN­MA ist hier als Vor­ab­druck verfügbar.