Gemäss Medienmitteilung ersetzt die FINMA per 1. November 2012 die bestehende Bankenkonkursverordnung-FINMA durch die neue Bankeninsolvenzverordnung-FINMA (“BIV-FINMA”).
Während die Konkursvorschriften praktisch unverändert aus der bestehenden Verordnung übernommen wurden, enthält die BIV-FINMA neu eine detaillierte Regelung des Sanierungsverfahrens.
Für weitere Details siehe Medienmitteilung sowie das von der FINMA veröffentlichte Faktenblatt.