Das heute von der FINMA veröffentlichte Rundschreiben RS 2012/1 “Ratingagenturen” regelt die Anerkennung von Instituten, welche Ratings zur aufsichtsrechtlichen Verwendung erstellen dürfen.
Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Weitere Informationen siehe offizielle Medienmitteilung.