Die FINMA hat folgendes Rundschreiben veröffentlicht:
Gemäss Medienmitteilung vom 14.12.2012 konkretisiert die FINMA mit dem Rundschreiben die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen über das Risikomanagement, indem Prinzipien zur Liquiditätsberichterstattung der Versicherer festgelegt werden. Diese Vorgaben sollen das Bewusstsein der Versicherer für Liquiditätsrisiken schärfen, um so in einem späteren Schritt die eigentlichen Liquiditätsanforderungen zu formulieren.
Das Rundschreiben tritt per 01.01.2013 in Kraft.
Für weitere Informationen siehe Website der FINMA.