Die FINMA hat das totalrevidierte Rundschreiben 2013/08 “Marktverhaltensregeln” veröffentlicht.
Das Rundschreiben konkretisiert die börsengesetzlichen Verbotstatbestände zum Marktverhalten (Ausnützen von Insiderinformationen [Art. 33e BEHG], Marktmanipulation [Art. 33f BEHG]).
Zudem konkretisiert es das Erfordernis der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung im Bereich des Marktverhaltens, indem es diverse Organisationspflichten statuiert.
Das Rundschreiben tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.
Für weitere Informationen siehe Website FINMA.