FINMA: Rundschreiben zum Marktverhalten im Effektenhandel

Die FINMA hat das total­re­v­i­dierte Rund­schreiben 2013/08 “Mark­tver­hal­tensregeln” veröffentlicht.

Das Rund­schreiben konkretisiert die börsen­ge­set­zlichen Ver­bot­statbestände zum Mark­tver­hal­ten (Aus­nützen von Insid­er­in­for­ma­tio­nen [Art. 33e BEHG], Mark­t­ma­nip­u­la­tion [Art. 33f BEHG]). 

Zudem konkretisiert es das Erforder­nis der Gewähr für eine ein­wand­freie Geschäfts­führung im Bere­ich des Mark­tver­hal­tens, indem es diverse Organ­i­sa­tion­spflicht­en statuiert. 

Das Rund­schreiben tritt am 1. Okto­ber 2013 in Kraft.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.