Die FINMA hat das teilrevidierte Rundschreiben 2011/1 “Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG” veröffentlicht.
Die grossmehrheitlich redaktionellen Änderungen sind durch die neue Geldwäschereiverordnung bedingt, die seit 1. Januar 2016 in Kraft ist. Die einzige materielle Neuregelung betrifft die Frage des räumlichen Geltungsbereichs i.S.v. Art. 2 GwG (Ziff. 28.1 ff. des Rundschreibens).
Das revidierte Rundschreiben tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Für weitere Informationen siehe Website der FINMA.