FINMA: teilrevidiertes Rundschreiben “Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG”

Die FINMA hat das teil­re­v­i­dierte Rund­schreiben 2011/1 “Tätigkeit als Finanz­in­ter­mediär nach GwG” veröffentlicht.

Die gross­mehrheitlich redak­tionellen Änderun­gen sind durch die neue Geld­wäschereiverord­nung bed­ingt, die seit 1. Jan­u­ar 2016 in Kraft ist. Die einzige materielle Neuregelung bet­rifft die Frage des räum­lichen Gel­tungs­bere­ichs i.S.v. Art. 2 GwG (Ziff. 28.1 ff. des Rundschreibens). 

Das rev­i­dierte Rund­schreiben tritt am 1. Jan­u­ar 2017 in Kraft.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site der FINMA.