FINMA: Anpassung Rundschreiben “Finanzintermediation nach GwG”

Die FINMA passt das Rund­schreiben 2011/1 “Tätigkeit als Finanz­in­ter­me­di­a­tion nach GwG” an.
Die Teil­re­vi­sion bet­rifft neben redak­tionellen Anpas­sun­gen Änderun­gen der Bes­tim­mungen zum räum­lichen Anwen­dungs­bere­ich.
Die Anhörung dauert bis zum 5. Sep­tem­ber 2016.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.