FINMA: Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung eröffnet

Gemäss Medi­en­mit­teilung vom 10.07.2012 hat die FINMA die Anhörung zur Kollek­ti­van­la­gen-Konkursverord­nung eröffnet.

Die FINMA ist seit dem 01.09.2011 für den Konkurs über bes­timmte dem KAG unter­ste­hende Insti­tute zuständig. Das KAG regelt das Konkursver­fahren nur rudi­men­tär. Mit der geplanten Verord­nung soll das Gesetz entsprechend konkretisiert wer­den. Der Entwurf sieht neben all­ge­mein gülti­gen Aus­führungsvorschriften auch insti­tutsspez­i­fis­che Regelun­gen vor.

Die Anhörung dauert bis 22.08.2012.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Medi­en­mit­teilung bzw. Web­site FINMA.