Gemäss Medienmitteilung vom 10.07.2012 hat die FINMA die Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung eröffnet.
Die FINMA ist seit dem 01.09.2011 für den Konkurs über bestimmte dem KAG unterstehende Institute zuständig. Das KAG regelt das Konkursverfahren nur rudimentär. Mit der geplanten Verordnung soll das Gesetz entsprechend konkretisiert werden. Der Entwurf sieht neben allgemein gültigen Ausführungsvorschriften auch institutsspezifische Regelungen vor.
Die Anhörung dauert bis 22.08.2012.
Weitere Informationen siehe Medienmitteilung bzw. Website FINMA.