Die FINMA hat die Anhörung zur Kollektivanlageverordung-FINMA (“KKV-FINMA”) eröffnet.
Die Totalrevision der KKV-FINMA geht zurück auf die per 1. März letzten Jahres in Kraft getretenen Teilrevisionen des Kollektivanlagengesetzes bzw. der Kollektivanlagenverordnung.
Neben einer redaktionellen Überarbeitung (“Modernisierung und Entschlackung der Verordnung”) enthält die KKV-FINMA hauptsächlich folgende Änderungen:
- Überarbeitung der Risikomodelle für Derivate
- Anforderungen an die Verwaltung und Verwahrung von Sicherheiten
- Anforderungen an Master-Feeder-Strukturen
- Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Fondsleitung, SICAV und Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen
- Vorgaben an Depotbanken, gemäss welchen diese interne Richtlinien zur Kontrolle der Fondsleitung oder SICAV einzuführen haben
- Bezüglich Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen: Einzelheiten zur Berechnung der De-Minimis-Schwelle sowie Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung
Die Anhörung dauert noch bis 19. Mai 2014.
Für weitergehende Informationen siehe Website FINMA.