Am 1. Juli 2016 sind die revidierten Too-big-to-fail-Vorschriften der Eigenmittelverordnung (ERV) für systemrelevante Banken in Kraft getreten.
In Hinblick darauf hat die FINMA ihr Rundschreiben “Offenlegung Banken” revidiert und eine Anhörung eröffnet.
Die Eigenmittelverordnung enthält neu einerseits Eigenmittelanforderungen für die
Weiterführung einer Bank (Going-Concern-Prämisse) und andererseits
Anforderungen an zusätzliche verlusttragende Mittel
(Gone-Concern-Prämisse). Das revidierte Rundschreiben enthält entsprechende Ausführungsbestimmungen.
Die Anhörung zum revidierten Rundschreiben dauert bis 7. November 2016. Die neuen Vorschriften sollen dann per 31. Dezember 2016 in Kraft treten.
Für weitergehende Informationen siehe Website FINMA.