Bundesrat verschärft Eigenmittelvorschriften, Änderung FINMA-Rundschreiben

Der Bun­desrat hat diese Woche bekan­nt gegeben, erste Reg­ulierungs­de­fizite im Bankensek­tor, die im Zuge der Finanzkrise zu Tage getreten sind, mit ein­er Ver­schär­fung der Vorschriften zu den Eigen­mit­teln und zur Risikoverteilung beheben zu wollen. 

Der Bun­desrat hat hier­für die Eigen­mit­telverord­nung (ERV) entsprechend rev­i­diert. Die rev­i­dierte ERV tritt auf den 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft.
Zusam­men mit der ERV wer­den auch vier Rund­schreiben der FINMA geän­dert, die Aus­führungs­bes­tim­mungen zur ERV enthal­ten (RS 08/19 “Kred­itrisiken Banken”, RS 08/20 “Mark­trisiken Banken”, RS 08/22 “EM-Offen­le­gung Banken”, RS 08/23 “Risikoverteilung Banken”).