Der Bundesrat hat diese Woche bekannt gegeben, erste Regulierungsdefizite im Bankensektor, die im Zuge der Finanzkrise zu Tage getreten sind, mit einer Verschärfung der Vorschriften zu den Eigenmitteln und zur Risikoverteilung beheben zu wollen.
Der Bundesrat hat hierfür die Eigenmittelverordnung (ERV) entsprechend revidiert. Die revidierte ERV tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
Zusammen mit der ERV werden auch vier Rundschreiben der FINMA geändert, die Ausführungsbestimmungen zur ERV enthalten (RS 08/19 “Kreditrisiken Banken”, RS 08/20 “Marktrisiken Banken”, RS 08/22 “EM-Offenlegung Banken”, RS 08/23 “Risikoverteilung Banken”).