Die FINMA setzt revidierte Rundschreiben zu Kredit- und Marktrisiken, Offenlegung sowie Risikoverteilung für Banken auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
Die FINMA passt damit ihre Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung an, die der Bundesrat jüngst revidiert hat. Die Rundschreiben unterscheiden sich kaum von den in Anhörung gegebenen Revisionsentwürfen (Anhörungsbericht).
Erwähnenswerte Anpassungen betreffen einzig gewisse Übergangsbestimmungen im Bereich der Offenlegung. Hier übernimmt die FINMA zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen den Zeitplan der EU.