Im Zusammenhang mit dem internationalen Bankenstandard “Basel III” hat die FINMA folgende Rundschreiben neu erlassen bzw. revidiert:
- neues Rundschreiben 2015/3 “Leverage Ratio”: Das Rundschreiben beinhaltet Bestimmungen zur Berechnung der Leverage Ratio, d.h. der Quote für die zulässige Höchstverschuldung der Banken und Effektenhändler;
- revidiertes Rundschreiben 2008/22 “Offenlegung Banken”: Die Anpassungen regeln die neuen Pflichten betreffend Offenlegung der beiden Kennzahlen “Leverage Ratio” und “Liquidity Coverage Ratio” (Mindestliquiditätsquote).
Die beiden Rundschreiben treten per 1. Januar 2015 in Kraft.
Für weitere Informationen siehe Website FINMA.