Im Zuge der Umsetzung des Bankenstandards Basel III hat der Bundesrat die Liquiditätsverordnung angepasst und die sog. kurzfristige Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) eingeführt.
Parallel dazu hat die FINMA das Rundschreiben 2013/6 “Liquidität Banken” angepasst.
Die revidierte Liquiditätsverordnung und das revidierte Rundschreiben treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Für weitere Informationen siehe Website FINMA.