Revision Liquiditätsverordnung / Revision Rundschreiben “Liquiditätsrisiken Banken”

Im Zuge der Umset­zung des Banken­stan­dards Basel III hat der Bun­desrat die Liq­uid­itätsverord­nung angepasst und die sog. kurzfristige Liq­uid­ität­squote (Liq­uid­i­ty Cov­er­age Ratio) eingeführt.

Par­al­lel dazu hat die FINMA das Rund­schreiben 2013/6 “Liq­uid­ität Banken” angepasst.

Die rev­i­dierte Liq­uid­itätsverord­nung und das rev­i­dierte Rund­schreiben treten am 1. Jan­u­ar 2015 in Kraft.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.