Die FINMA hat diverse Rundschreiben revidiert bzw. führt in Hinblick auf eine Revison eine Anhörung durch. Es handelt sich um folgende Rundschreiben:
- Rundschreiben 2008/3 “Publikumseinlagen bei Nichtbanken”: Das revidierte Rundschreiben tritt per 01.01.2018 in Kraft (Einzelheiten siehe Website FINMA).
- Rundschreiben 2015/2 “Liquiditätsrisiken Banken”: Das revidierte Rundschreiben tritt per 01.01.2018 in Kraft (Einzelheiten siehe Website FINMA).
- Rundschreiben 2019/1 “Risikoverteilung – Banken”: Das revidierte Rundschreiben tritt per 01.01.2019 in Kraft (Einzelheiten siehe Website FINMA).
- Rundschreiben 2017/7 „Kreditrisiken – Banken und Rundschreiben 2015/3 „Leverage Ratio“: Die Anhörung zur Revision dieser Rundschreiben dauert bis 15.02.2018 (Einzelheiten siehe Website FINMA).