Die FINMA hat das für Banken revidierte und für Versicherungen neu erlassene Rundschreiben 2018/3 “Outsourcing – Banken und Versicherer” veröffentlicht.
Dieses regelt neu als gemeinsames Rundschreiben den Umgang mit ausgelagerten Dienstleistungen von Banken, Effektenhändlern und Versicherungen. Es tritt am 1. April 2018 in Kraft.
Für weitere Informationen siehe Website der FINMA.