FINMA: Sonderbulletin Geldwäscherei

Die Eid­genös­sis­che Finanz­mark­tauf­sicht (FINMA) hat ein Son­der­bul­letin zum Geld­wäschereige­setz (GwG) veröf­fentlicht. Damit soll den Finanz­mark­t­teil­nehmern eine Samm­lung mit den wichtig­sten gel­tenden Reg­ulierung­s­tex­ten auf dem Gebi­et der Bekämp­fung der Geld­wäscherei und der Ter­ror­is­mus­fi­nanzierung zur Ver­fü­gung gestellt werden.

Das Son­der­bul­letin 1/2011 fasst ver­schiedene reg­u­la­torische Arbeit­en auf dem Gebi­et der Bekämp­fung der Geld­wäscherei und der Ter­ror­is­mus­fi­nanzierung zusam­men, die jew­eils am 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft trat­en. Enthal­ten sind u.a.:

  • das Rund­schreiben 2011/1 “Finanz­in­ter­me­di­a­tion nach GwG”, das die Verord­nung über die beruf­s­mäs­sige Ausübung der Finanz­in­ter­me­di­a­tion konkretisiert,
  • die neue Geld­wäschereiverord­nung-FIN­MA, die die Pflicht­en der Finanz­in­ter­mediäre zur Ver­hin­derung von Geld­wäscherei und Ter­ror­is­mus­fi­nanzierung präzisiert,
  • die Genehmi­gung und Anerken­nung als Min­dest­stan­dard durch die FINMA des neuen Regle­ments der Selb­streg­ulierung­sor­gan­i­sa­tion des Schweiz­erischen Versicherungsverbands.