Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ein Sonderbulletin zum Geldwäschereigesetz (GwG) veröffentlicht. Damit soll den Finanzmarktteilnehmern eine Sammlung mit den wichtigsten geltenden Regulierungstexten auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden.
Das Sonderbulletin 1/2011 fasst verschiedene regulatorische Arbeiten auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zusammen, die jeweils am 1. Januar 2011 in Kraft traten. Enthalten sind u.a.:
- das Rundschreiben 2011/1 “Finanzintermediation nach GwG”, das die Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation konkretisiert,
- die neue Geldwäschereiverordnung-FINMA, die die Pflichten der Finanzintermediäre zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung präzisiert,
- die Genehmigung und Anerkennung als Mindeststandard durch die FINMA des neuen Reglements der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbands.