Das FINMA-Rundschreiben 2011/1 “Finanzintermediation nach GwG” enthält Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation (VBF), die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist (SR 955.071).
Das Rundschreiben richtet sich an Finanzintermediäre des Parabankensektors sowie an die von der FINMA bewilligten Selbstregulierungsorganisationen.
Es tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.