Der Bundesrat hat am 30. Mai 2008 die Botschaft und den Entwurf zur Revision des UVG verabschiedet. Aus der Pressemitteilung:
“Die Botschaft beinhaltet zwei Vorlagen. Die eine enthält die Anpassungen betreffend die Leistungen und die Durchführung der Versicherung inklusive die Verankerung der Unfallversicherung der arbeitslosen Personen, die andere die Anpassungen bezüglich der Organisation und der Nebentätigkeiten der SUVA.”