Der Bundesrat hat die auf den 7. Dezember 2007 datierte Botschaft zur Änderungen Aktienrecht und Rechnungslegungsrecht sowie Anpassungen im Recht der Kollektiv- und der Kommanditgesellschaft, im GmbH-Recht, Genossenschafts‑, Handelsregister- sowie Firmenrecht vorgelegt.
Die Revision bezweckt vor allem Verbesserungen der Corporate Governance, die Erweiterung des Spielraums der Gesellschaften in der Gestaltung ihrer Kapitalstrukturen und die Einführung eines neues Rechnungslegungsrechts.