Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts vorgelegt. Der wesentliche Inhalt der Revision (Auswahl):
1.Verbesserung der Corporate Governance:
Die Informationsrechte der Aktionäre werden klarer geregelt (bei Privatgesellschaften wird ein Recht auf schriftliche Auskunft geschaffen). Zudem sollen die Schwellenwerte für das Sonderuntersuchung, das Einberufungsrecht, das Traktandierungsrecht und die Auflösungsklage gesenkt werden. Weitere Änderungen betreffen das Zusammenspiel zwischen GV und VR und EInflussmöglichkeiten der Aktionäre auf die Höhe der Vergütungen des obersten Managements. Das Depotstimmrecht der Banken und die Organvertretung werden abgeschafft und durch die Stimmrechtsvertretung durch eine unabhängige Person ersetzt. (usw.)
Die Haftung der Revisionsstelle wird für fahrlässig verursachte Schäden begrenzt.
2. Flexiblere Regelung der Kapitalstrukturen:
Durch ein sog. Kapitalband kann die GV den VR ermächtigen, das Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Bandbreite wiederholt herauf- und herabzusetzen. Der Nennwert kann beliebig Null angenähert werden.
3. “Aktualisierung” der Ordnung der GV:
Bei Vorbereitung und Durchführung der GV können elektronische Mittel genutzt werden. Die GV an mehreren Tagungsorten und die Durchführung im Ausland werden gesetzlich geregelt. uU kann auf einen räumlichen Tagungsort verzichtet werden (elektronische oder virtuelle GV).
4. Umfassende Revision des “sachlich veralteten” Rechnungslegungsrechts