Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur punktuellen Revision der Zivilprozessordnung zu Handen des Parlaments verabschiedet. Die Revision enthält zusammengefasst folgende Kernpunkte:
- Erleichterung des Zugangs zum Gericht: An den Grundzügen des Vorentwurfs wird festgehalten, es sollen somit die Gerichtskostenvorschüsse halbiert werden. Gegenüber dem Vorentwurf sieht der Entwurf jedoch Ausnahmen von der Halbierung vor und trägt damit Bedenken aus der Vernehmlassung Rechnung. Weiter soll die Liquidation der Prozesskosten neu geregelt werden. Diese sollen künftig grundsätzlich mit den geleisteten Vorschüssen der kostenpflichtigen Partei verrechnet werden; darüber hinaus wird ein Fehlbetrag nachgefordert oder ein Überschuss zurückerstattet. Damit sollen künftig nicht mehr die Parteien das Inkassorisiko der Gegenpartei tragen, sondern der Staat.
- Verbesserung der Rechtssicherheit: Mit punktuellen Anpassungen sollen insbesondere die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Privatrecht verbessert und damit die Anwenderfreundlichkeit der ZPO verbessert werden. Zu diesem Zweck soll das Familienverfahrensrecht neben den bereits im Vorentwurf vorgeschlagenen punktuellen Anpassungen in weiteren Punkten verbessert werden. Weiter sollen wichtige Erkenntnisse der bundesgerichtlichen Rechtsprechung künftig gesetzlich verankert werden. Neu soll sodann ein Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristinnen und ‑juristen geschaffen werden. Schliesslich sollen im Bundesrecht die Grundlagen für eine zukünftige Einrichtung besonderer internationaler Handelsgerichte in den Kantonen geschaffen werden.
- Erleichterung der Verfahrenskoordination: Um die koordinierte und effiziente Geltendmachung von mehreren Ansprüchen und die gemeinsame Entscheidung darüber zu erleichtern, sollen die Bestimmungen über die Streitgenossenschaft, die Streitverkündungsklage, die Klagenhäufung und die Widerklage punktuell angepasst werden.
- Stärkung des Schlichtungsverfahrens: Dieses soll in zusätzlichen Streitigkeiten zum Zuge kommen, und die Kompetenz der Schlichtungsbehörden zu Entscheidvorschlägen soll ausgebaut werden.
- Weitere punktuelle Anpassungen: Damit soll die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit verbessert und damit die Anwenderfreundlichkeit weiter gestärkt werden. So sollen wichtige Erkenntnisse der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gesetzlich verankert werden.
Stark umstritten waren in der Vernehmlassung die Vorschläge für eine Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung von Massen- und Streuschäden. Um den weitgehend unumstrittenen Teil nicht zu gefährden, hat der Bundesrat deshalb entschieden, die Frage des kollektiven Rechtsschutzes aus der Vorlage herauszulösen und separat zu behandeln.
Die Botschaft sowie den Entwurf zur Revision der ZPO sind hier abrufbar (verfügbar in deutsch, französisch und italienisch)