Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft zur Revision des 12. Kapitels IPRG zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Der Bundesrat erklärt in einer Medienmitteilung vom 24. Oktober 2018, Ziel der Revision sei es, das 12. Kapitel IPRG insgesamt noch anwenderfreundlicher auszugestalten. Neu sollen beispielsweise in Verfahren vor dem Bundesgericht nicht nur Beilagen, sondern auch Rechtsschriften in englischer Sprache eingereicht werden können. Der Bundesrat zeigt sich in der Medienmitteilung überzeugt, mit den vorgeschlagenen Änderungen die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz weiter zu erhöhen.