Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des 12. Kapitels IPRG

Der Bun­desrat hat an sein­er Sitzung vom 24. Okto­ber 2018 vom Ergeb­nis des Vernehm­las­sungsver­fahrens Ken­nt­nis genom­men und die Botschaft zur Revi­sion des 12. Kapi­tels IPRG zuhan­den des Par­la­ments verabschiedet.

Der Bun­desrat erk­lärt in ein­er Medi­en­mit­teilung vom 24. Okto­ber 2018, Ziel der Revi­sion sei es, das 12. Kapi­tel IPRG ins­ge­samt noch anwen­der­fre­undlich­er auszugestal­ten. Neu sollen beispiel­sweise in Ver­fahren vor dem Bun­des­gericht nicht nur Beila­gen, son­dern auch Rechtss­chriften in englis­ch­er Sprache ein­gere­icht wer­den kön­nen. Der Bun­desrat zeigt sich in der Medi­en­mit­teilung überzeugt, mit den vorgeschla­ge­nen Änderun­gen die Attrak­tiv­ität der Schweiz als inter­na­tionalen Schied­splatz weit­er zu erhöhen.