Im Bundesblatt Nr. 12 vom 27. März 2018 wurde eine Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) publiziert. Die Änderung vom 16. März 2018 ändert u.a. die Art. 166 ff. IPRG und bezweckt die Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Konkursverfahren. Gegenüber dem Entwurf (BBl 2017 4149) wurden, soweit ersichtlich, lediglich geringfügige Ergänzungen vorgenommen (Art. 169 Abs. 2 zweiter Satz; Art. 171 Abs. 2; Art. 174a Abs. 2 letzter Satz).
Die Änderung untersteht dem fakultativen Referendum; die Referendumsfrist läuft am 5. Juli 2018 ab. Das Inkrafttreten wird vom Bundesrat bestimmt.
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