BR: Botschaft zur Revision des Wasserrechtsgesetzes verabschiedet

An sein­er Sitzung vom 23. Mai 2018 hat der Bun­desrat die Botschaft zur Revi­sion des Wasser­rechts­ge­set­zes (WRG; SR 721.80) ver­ab­schiedet (vgl. Medi­en­mit­teilung). Die Botschaft enthält fol­gende Eckdaten:

  • Das seit 1. Jan­u­ar 2015 gel­tende bun­desrechtliche Wasserzins­max­i­mum von CHF 110.00 pro Kilo­watt Brut­toleis­tung (kWbr) wird bis Ende 2024 fortgeschrieben.
  • Neue Wasserkraftwerke, welche mit einem Investi­tions­beitrag nach Art. 26 des Energiege­set­zes (EnG; SR 730.0) gefördert wer­den, müssen während zehn Jahren ab der Inbe­trieb­nahme keinen Wasserzins entrichten.
  • Bei beste­hen­den Wasserkraftwerken, die erhe­blich erweit­ert oder erneuert wer­den, wird während zehn Jahren ab der Inbe­trieb­nahme der erweit­erten oder erneuerten Anlage auf der zusät­zlichen Brut­toleis­tung kein Wasserzins erhoben.

Fol­gende Doku­mente ste­hen zur Verfügung: