Einer Medienmitteilung des Bundesrats vom 22. Juni 2017 kann entnommen werden, dass die Vernehmlassung zur Revision des Wasserrechtsgesetzes (WRG; SR 721.80) eröffnet wurde. Seit dem Jahr 2015 liegt das Wasserzinsmaximum bei CHF 110 pro Kilowatt Bruttoleistung (kWbr), wobei diese Regelung bis Ende 2019 befristet ist. Danach soll der Wasserzinssatz — so der Vorschlag des Bundesrats — bis Ende 2022 auf CHF 80.00 pro kWbr gesenkt werden. Die Einnahmen der wasserzinsberechtigten Gemeinwesen würden dadurch von CHF 550 Mio. pro Jahr auf CHF 400 Mio. pro Jahr sinken. Gleichzeitig würde die Schweizer Strombranche um CHF 150 Mio. pro Jahr entlastet.
Für die Zeit nach dem Jahr 2022 soll das Wasserzinsmaximum flexibilisiert werden. Dies soll folgendermassen geschehen:
- Fixer Teil: unabhängig vom Marktumfeld muss der Betreiber eines Wasserkraftwerks dem wasserzinsberechtigten Gemeinwesen einen Sockelbeitrag, beispielsweise maximal CHF 50.00 pro kWbr bezahlen.
- Variabler Teil: der variable Teil setzt ein, sobald der Referenzmarktpreis für Strom aus Schweizer Wasserkraft eine bestimmte Schwelle erreicht, beispielsweise CHF 45.00 pro MWh. Ab dieser Schwelle steigt er in Abhängigkeit des Referenzmarktpreises linear an. Pro CHF 1.00 pro MWh Preisanstieg steigt der variable Teil um CHF 2.00 pro clash royale hack 2017 no survey kWbr.
Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Oktober 2017. Verfügbar sind die folgenden Unterlagen: