BR: Vernehmlassung zur Revision des Wasserrechtsgesetzes eröffnet

Ein­er Medi­en­mit­teilung des Bun­desrats vom 22. Juni 2017 kann ent­nom­men wer­den, dass die Vernehm­las­sung zur Revi­sion des Wasser­rechts­ge­set­zes (WRG; SR 721.80) eröffnet wurde. Seit dem Jahr 2015 liegt das Wasserzins­max­i­mum bei CHF 110 pro Kilo­watt Brut­toleis­tung (kWbr), wobei diese Regelung bis Ende 2019 befris­tet ist. Danach soll der Wasserzinssatz — so der Vorschlag des Bun­desrats — bis Ende 2022 auf CHF 80.00 pro kWbr gesenkt wer­den. Die Ein­nah­men der wasserzins­berechtigten Gemein­we­sen wür­den dadurch von CHF 550 Mio. pro Jahr auf CHF 400 Mio. pro Jahr sinken. Gle­ichzeit­ig würde die Schweiz­er Strom­branche um CHF 150 Mio. pro Jahr entlastet.

Für die Zeit nach dem Jahr 2022 soll das Wasserzins­max­i­mum flex­i­bil­isiert wer­den. Dies soll fol­gen­der­massen geschehen:

  • Fix­er Teil: unab­hängig vom Mark­tum­feld muss der Betreiber eines Wasserkraftwerks dem wasserzins­berechtigten Gemein­we­sen einen Sock­el­beitrag, beispiel­sweise max­i­mal CHF 50.00 pro kWbr bezahlen.
  • Vari­abler Teil: der vari­able Teil set­zt ein, sobald der Ref­erenz­mark­t­preis für Strom aus Schweiz­er Wasserkraft eine bes­timmte Schwelle erre­icht, beispiel­sweise CHF 45.00 pro MWh. Ab dieser Schwelle steigt er in Abhängigkeit des Ref­erenz­mark­t­preis­es lin­ear an. Pro CHF 1.00 pro MWh Preisanstieg steigt der vari­able Teil um CHF 2.00 pro clash royale hack 2017 no sur­vey kWbr.

Die Vernehm­las­sung dauert bis am 13. Okto­ber 2017. Ver­füg­bar sind die fol­gen­den Unterlagen: