BR: Vernehmlassung zum revidierten Enteignungsgesetz eröffnet

An sein­er Sitzung vom 2. Juni 2017 hat der Bun­desrat die Vernehm­las­sung zum rev­i­dierten Enteig­nungs­ge­setz eröffnet (vgl. Medi­en­mit­teilung). Die Vernehm­las­sung dauert bis Ende Okto­ber 2017. Mit der Revi­sion will der Bun­desrat ein­er­seits die Ver­fahrensvorschriften an die geän­derten rechtlichen Ver­hält­nisse anpassen (Ver­fahrens­bes­tim­mungen von Plan­genehmi­gungsver­fahren sind mit den Bes­tim­mungen des Enteig­nungsrechts zu wenig abges­timmt). Ander­er­seits sollen die Bes­tim­mungen über die Organ­i­sa­tion und Struk­tur der Eid­genös­sis­chen Schätzungskom­mis­sio­nen den heuti­gen Bedürfnis­sen angeglichen werden.

Erhältlich sind die fol­gen­den Dokumente: