An seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum revidierten Enteignungsgesetz eröffnet (vgl. Medienmitteilung). Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 2017. Mit der Revision will der Bundesrat einerseits die Verfahrensvorschriften an die geänderten rechtlichen Verhältnisse anpassen (Verfahrensbestimmungen von Plangenehmigungsverfahren sind mit den Bestimmungen des Enteignungsrechts zu wenig abgestimmt). Andererseits sollen die Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Eidgenössischen Schätzungskommissionen den heutigen Bedürfnissen angeglichen werden.
Erhältlich sind die folgenden Dokumente:
- Vernehmlassungsvorlage
- Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
- Gutachten Ad!vocate
- Gutachten Wüest & Partner
- Begleitschreiben UVEK an die Kantonsregierungen
- Begleitschreiben UVEK an die politischen Parteien und an diverse Dachverbände
- Begleitschreiben UVEK an das BVGer und die Eidg. Schätzungskommission
- Adressatenliste