BK: Vernehmlassung zum revidierten Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz eröffnet

Am 29. März 2018 wurde die Vernehm­las­sung zum rev­i­dierten Bun­des­ge­setz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) eröffnet. Die Vernehm­las­sung dauert bis am 9. Juli 2018. Mit der Revi­sion soll Art. 6 Abs. 2 NHG gelock­ert wer­den, welch­er heute wie fol­gt lautet:

Ein Abwe­ichen von der ungeschmälerten Erhal­tung im Sinne der Inventare darf bei Erfül­lung ein­er Bun­de­sauf­gabe nur in Erwä­gung gezo­gen wer­den, wenn ihr bes­timmte gle­ich- oder höher­w­er­tige Inter­essen von eben­falls nationaler Bedeu­tung entgegenstehen.

Der rev­i­dierte Geset­zes­text wurde fol­gen­der­maßen formuliert:

Ein Abwe­ichen von der ungeschmälerten Erhal­tung im Sinne der Inventare darf bei Erfül­lung ein­er Bun­de­sauf­gabe nur in Erwä­gung gezo­gen wer­den, wenn bes­timmte gle­ich- oder höher­w­er­tige Inter­essen des Bun­des oder der Kan­tone dafür sprechen.

Sodann soll Art. 7 NHG durch einen neuen Abs. 3 ergänzt wer­den, welch­er vor­sieht, dass die Gutacht­en der Eid­genös­sis­chen Natur- und Heimatschutzkom­mis­sion (ENHK) bzw. der Eid­genös­sis­chen Kom­mis­sion für Denkmalpflege (EKD) eine der Grund­la­gen für die Entschei­d­be­hörde bildet.

Ver­füg­bar sind die fol­gen­den Dokumente: